Der christlich-islamische Dialog, ist schwierig und spannend!
Es war wirklich eine engagierte und spannende Diskussion bei der Mitgliederversammlung der CIBZ am
3. November im Ludwig–Raiser–Haus der evangelischen Kirchengemeinde.
Der Kassenbericht und die Entlastung der Kassiererin und des Vorstandes waren rasch erledigt.
Auch der Bericht des christlichen Vorsitzenden Pfarrer Fr. Kobler war wirklich eindrücklich über die vielfältigen Aktivitäten der CIBZ: Die traditionellen Christlich-Islamischen Cafes in den verschiedenen Moscheevereinen, mit freimütigen und vertrauensvollen Gesprächen zwischen Christen und Muslimen, die Einladungen zum Fastenbrechen während des Ramadan in verschiedenen Moscheen.
Besonders bemerkenswert, das gemeinsame christlich-islamisches Friedensgebet im Oktober mit der Botnanger ev. Kirchengemeinde, bei der über 30 Konfirmanden die Moschee „Omar ibn Allchattab“ in Bad Cannstatt besuchten.
Nach engagierten Berichten über die Bundestagung der KCID am vergangenen Wochenende in Birkach und die Informationen über die geplante Dialog – Tagung in Hohenheim , ergab sich eine lebendige Diskussion, vor allem über die Frage, ob die Kirchen mit allen den verschiedenen Moscheevereinen zusammenarbeiten sollen oder nur mit denen, die nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.
Darüber war sich die Mitgliederversammlung sehr rasch einig: Die CIBZ wird ihrer jahrzehntelangen, erfolgreichen Tradition treu bleiben, mit allen Moscheevereinen in Stuttgart zusammen arbeiten.
Nur so ist ein wirklicher Dialog möglich!
Anschließend stand das Referat von Riad Ghalaini, dem islamischen Vorsitzenden der CIBZ, über die Situation des islamischen Religionsunterrichts in Baden-Württemberg auf der Tagesordnung.
Als ehemaliges Mitglied der Steuerungsgruppe der Kultusverwaltung zur Vorbereitung des islamischen Religionsunterrichts ist er sehr kompetent! Seine wesentliche Aussage: Der gegenwärtige islamische Religionsunterricht entspricht nicht den Vorgaben unserer Landesverfassung, weil der Lehrplan, die Auswahl und die Aufsicht der Lehrer u. a. nicht von einer Religionsgemeinschaft, sondern von der Kultusverwaltung verantwortet wird.
In der anschließenden lebendigen Diskussion wurde vor allem die Empörung artikuliert, dass diese Verfassungswidrigkeit weithin stillschweigend akzeptiert wird!